Die Verteilung der richterlichen Geschäfte auf die Senate und den ihnen angehörenden Richterinnen und Richter erfolgt auf der Grundlage eines jährlich durch das Präsidium des Oberlandesgerichts zu beschließenden Geschäftverteilungsplanes. Änderungen im Laufe eines Geschäftsjahres werden ebenfalls durch das Präsidium beschlossen. Diese Beschlüsse finden Sie hier chronologisch sortiert.