Nach Eingang der Berufung prüft das Gericht, ob eine Sache für ein Mediationsverfahren geeignet ist. Das Gericht, aber auch die Parteien und Rechtsanwälte, können ein Mediationsverfahren anregen. Sind Rechtsanwälte und Parteien einverstanden, wird anschließend kurzfristig, in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen ein Mediationstermin abgestimmt.
Die Mediation, meist zwischen 2 und 4 Stunden, wird durch einen als Mediator ausgebildeten Richter moderiert und geleitet. An dem Mediationstermin müssen neben den Parteien auch deren Rechtsanwälte teilnehmen. Sollte eine Einigung im Mediationsverfahren nicht gelingen, ist der richterliche Mediator an dem anhängigen Gerichtsverfahren nicht mehr beteiligt und wird den Rechtsstreit nicht entscheiden.
Eine Mediationssitzung wird in der Regel in fünf Schritten durchgeführt:
- Zunächst zeigt der Mediator den Ablauf des Mediationsverfahrens auf und stimmt die Rahmenbedingungen ab.
- Dann erläutern die Parteien aus ihrer Sicht den zugrunde liegenden Konflikt.
- In einem weiteren Schritt werden die Parteien und Rechtsanwälte, moderiert durch den Mediator, Ziele und Interessen herausarbeiten.
- Anschließend sammeln und entwickeln die Beteiligten gemeinsam Lösungsideen, die dann bewertet werden.
- In einem letzten Schritt soll eine einvernehmliche und tragfähige Vereinbarung getroffen und protokolliert werden.
Die Mediationstermine werden in dem Mediationsraum des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Raum BZ5, durchgeführt.