Oberlandesgericht Düsseldorf

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Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung

Meilenstein Quelle: (c) Justiz NRW P. Busse
Für die Anmeldung zur Ablegung, Wiederholung oder Notenverbesserung der staatlichen Pflichtfachprüfung benötigen Sie folgenden Vordruck:

Meldeunterlagen komplett (Meldebogen, Statistikbogen, BAföG-Erklärung)  PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster (24 kB)

Ein Versand des Vordrucks ist nicht möglich.

In jedem Fall sind Ihrer Anmeldung folgende Unterlagen beizufügen:

  1. ein ausformulierter (nicht tabellarisch) handgeschriebener und unterschriebener Lebenslauf, in dem Sie besonders auf die Zeit zwischen Abitur und Meldung zum Examen eingehen sollten
  2. Reifezeugnis (in beglaubigter Ablichtung)
  3. Öffentlich beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde

      - bei Heirat: Auszug aus dem Familienbuch, ggfls. mit Scheidungsvermerk (jeweils in beglaubigter Ablichtung). Aus den Urkunden muss sich die Namensführung ergebeben.

      - bei einer ausländischen fremdsprachigen Geburtsurkunde ist eine ordnungsgemäße Übersetzung beizufügen. Die Übersetzung muss von einer oder einem durch eine deutsche   Landesjustizverwaltung hierzu ermächtigte/n Übersetzerin/Übersetzer gefertigt werden.

  4. Studienbuch/-bücher, Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf (Studienverlaufsbescheinigung) sowie ggf. die Exmatrikulationsbescheinig/en
  5. eine aktuelle Studienbescheinigung, aus der die Anzahl der Semester hervorgeht
  6. Nachweis über andere Studiengänge (Studienbuch, Im - und Exmatrikulation)
  7. ein aktuelles Lichtbild
  8. Fremdsprachennachweis (Original)
  9. Bescheinigungen über die Ableistung der praktischen Studienzeiten (Originale)
  10. Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung (Original)

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldeunterlagen nur persönlich oder auf dem Postweg und nicht per E-Mail eingereicht werden können.

Die Unterlagen sind als PDF-Datei vorhanden. Sie benötigen zum Öffnen den Acrobat Reader, der kostenlos im Netz zur Verfügung steht. Download des Acrobat Readers. externer Link, öffnet neues Browserfenster

  • Merkblatt zum Verfahren   PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster (5 kB)
    Hier finden Sie Informationen zur Meldung und Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, zur mündlichen Prüfung, zum Zuhören bei der mündlichen Prüfung und was im Falle einer Erkrankung zu tun ist.
  • Merkblatt zur Abschichtung   PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster  (6 kB)
    Zur Abschichtung gem. § 12 JAG NRW können sich die Kandidatinnen und Kandidaten vom Beginn des sechsten bis zum Ende des siebten Fachsemesters anmelden.
  • Merkblatt zum Freiversuch  PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster (18 kB)
    Der Freiversuch kommt den Prüflingen zugute, die sich spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters - also bis zum 31. März bzw. 30. September - eines ununterbrochenen Studiums zur Prüfung melden.
  • Merkblatt zum Verbesserungsversuch  PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster (5 kB)
    Hier finden Sie Informationen zur Möglichkeit der Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung.
  • Merkblatt zum Wiederholungsversuch  PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster (5 kB)
    Hier finden Sie Informationen zur Zuständigkeit der Prüfungsamtes, zur Anrechnung von Prüfungsleistungen und zur Meldung.

 

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