InhaltMitteilung über nicht bestandene Aufsichtsarbeiten, § 20 Abs. 1 Nr. 1JAGInformation gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRW Aufsichtsarbeiten des Monats Dezember 2011
Bei den Kandidaten mit den in der anhängenden Liste aufgeführten Kennziffern ist die staatliche Pflichtfachprüfung bereits auf Grund des Ergebnisses der Aufsichtsarbeiten für nicht bestanden erklärt worden.
Die Bescheide gehen zeitgleich zur Post. Die Postlaufzeit ist daher abzuwarten. Weitere Auskünfte werden NICHT erteilt. |
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© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012