Oberlandesgericht Düsseldorf

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Mitteilung über nicht bestandene Aufsichtsarbeiten, § 20 Abs. 1 Nr. 1JAG

Information gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRW

Aufsichtsarbeiten des Monats Dezember 2011 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster ca. 5 KB

 

Bei den Kandidaten mit den in der anhängenden Liste aufgeführten Kennziffern

ist die staatliche Pflichtfachprüfung bereits auf Grund des Ergebnisses der

Aufsichtsarbeiten für nicht bestanden erklärt worden.

 

Die Bescheide gehen zeitgleich zur Post.

Die Postlaufzeit ist daher abzuwarten. Weitere Auskünfte werden NICHT erteilt.


 

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