InhaltAufsichtsarbeitenHier finden Sie Informationen zu Ort, Termin und Weisungen. Informationen zum Ort der Prüfung Weisungen für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten Mitteilung über nicht bestandene Aufsichtsarbeiten, § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG
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