Viele Staaten verlangen bei der Vorlage ausländischer Urkunden – wie etwa Zeugnissen über die erste Prüfung – eine Bestätigung darüber, dass die auf der Urkunde befindliche Unterschrift von der bezeichneten Amtsperson herrührt. Diese Bestätigung erfolgt durch die sogenannte Apostille.

Für die Erteilung der Apostille bzw. einer Zwischenbeglaubigung betreffend die Unterschriften auf Zeugnissen der staatlichen Pflichtfachprüfung oder auch der ersten juristischen Staatsprüfung ist für Urkunden des Justizprüfungsamtes Düsseldorf der Präsident des Landgerichts Düsseldorf zuständig.