Das Auswahlverfahren findet in Form eines Assessment-Centers in der Regel einmal pro Monat im Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Pro Termin werden in der Regel fünf Bewerber/innen eingeladen. Eine Einladung zu einem Vorstellungstermin erfolgt telefonisch üblicherweise ca. 3 Wochen vor dem Termin.

 

Die Entscheidung über die Eignung der Bewerberin/des Bewerbers trifft eine vierköpfige Auswahlkommission, die in der Regel aus dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, der Präsidentin/dem Präsidenten eines Landgerichts im Oberlandesgerichtsbezirk bzw. der Präsidentin des Amtsgerichts Düsseldorf, der Gleichstellungsbeauftragten des Oberlandesgerichts sowie dem Personaldezernenten für den richterlichen Dienst des Oberlandesgerichts besteht. Zugegen ist auch ein Mitglied des Bezirksrichterrates, dessen Zustimmung zur Einstellung von Bewerber/innen erforderlich ist. Gegebenenfalls nimmt außerdem die Schwerbehindertenvertretung teil. Das Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte:

 

  • strukturierte Einzelinterviews (ca. 60 min),
  • eine Gruppendiskussion (ca. 20 min), in der Regel zu einem juristischen, justizpolitischen oder gerichtsorganisatorischen Thema.

 

Im Anschluss an die Beratung der Auswahlkommission wird Ihnen das Ergebnis - vorbehaltlich der Zustimmung des Bezirksrichterrates – üblicherweise noch am selben Tag bekannt gegeben.

Einstellungen erfolgen fortlaufend, in der Regel – nach Vorlage eines Führungszeugnisses und der Vereinbarung eines zeitnahen Termins für die amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt des Wohnortes – ca. 4-6 Wochen nach dem Vorstellungstermin. Der frühestmögliche und individuell abgestimmte Einstellungstermin wird mit Ihnen im Anschluss an den Vorstellungstermin besprochen.