Als Richterin/Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nehmen Sie eine verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit auf den vielfältigen Gebieten des Zivil- und Strafrechts wahr. Aufgrund der in Art. 97 Absatz 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich verankerten richterlichen Unabhängigkeit sind Sie in Ihren Entscheidungen frei von Weisungen und nur dem Gesetz unterworfen. Diese tragende Funktion in einem demokratischen Rechtsstaat wird Ihnen vom ersten Tag Ihrer (Proberichter-)Tätigkeit anvertraut.

In Zivilverfahren ist die Arbeit der Richterinnen und Richter zunehmend darauf ausgerichtet, nicht nur den Ihnen vorgelegten Fall zu entscheiden, sondern auch zwischen den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden, etwa durch einen Vergleich oder die Mitwirkung in einem Güterichterverfahren.

Die Besoldung ist gesetzlich geregelt, daher transparent und in ihrer Entwicklung absehbar. Im Krankheitsfall haben Sie und gegebenenfalls Ihre Angehörigen einen anteiligen Beihilfeanspruch; den verbleibenden Anteil können Sie privat versichern.

Für das Beschäftigungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Deutschen Richtergesetzes, des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes und des Landesbeamtengesetzes NRW.

Unterstützung erfahren Sie – sowohl zu Beginn Ihrer Tätigkeit als auch im späteren Berufsleben – durch ein breit gefächertes Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen. So nehmen Sie als neu eingestellte/r Richter/in an mehreren jeweils mehrtägigen Proberichtertagungen in der Justizakademie Recklinghausen teil, die Ihnen Hilfestellungen für die erste Phase der richterlichen Tätigkeit geben.