Inhalt13.03.2009 Pressemitteilung Nr. 11/09„Mann aus dem Schließfach“: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche Entscheidung auf
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.12.2007 hinsichtlich der verhängten Freiheitsstrafe aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen. Das Amtsgericht hatte den drogenabhängigen Angeklagten wegen Hausfriedensbruch in 36 Fällen zu einer Gesamtheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, weil er sich zwischen August 2006 und Februar 2007 immer wieder trotz Hausverbotes im Düsseldorfer Hauptbahnhof aufgehalten hatte. Er hatte regelmäßig in einem Gepäck-Schließfach im Bahnhof geschlafen. Das Amtsgericht hatte für jeden Hausfriedensbruch eine Freiheitsstrafe von einem Monat verhängt und die 36 Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten zusammengezogen. Der Strafsenat hat festgestellt, dass das Verhalten des Angeklagten zwar grundsätzlich eine kurze Freiheitsstrafe rechtfertige. Jedoch sei zu berücksichtigen, dass die Taten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang gestanden hätten, kein materieller Schaden verursacht worden sei und das Verhalten des Angeklagten eher lästig als schädlich gewesen sei. Es hätte daher keine derart hohe Gesamtfreiheitsstrafe verhängt werden dürfen. Der Strafsenat hat darauf hingewiesen, dass bei einer erneuten Verhandlung zu prüfen ist, ob der Angeklagte nicht möglicherweise in einer Entziehungsanstalt unterzubringen sein wird (§ 64 Strafgesetzbuch). (Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: III-5 Ss 7/09 – 21/09) Düsseldorf, 13. März 2009 Dr. Ulrich Egger |
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