Oberlandesgericht Düsseldorf

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08.06.2009 Pressemitteilung Nr. 14/09

Katjes Fassin GmbH & Co. KG gegen Haribo GmbH & Co. KG: Rechtsstreit um „Dropje“-Lakritz - mündliche Verhandlung am 09.06.2009

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird morgen, 9.6.2009, um 9.00 Uhr, Raum 224, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren darüber mündlich verhandeln, ob die Aufmachung der von der Firma Haribo GmbH & Co. KG vertriebenen Lakritzsorte „Dropje“ irreführend ist.

Das Landgericht Düsseldorf hatte auf Antrag der Katjes Fassin GmbH & Co. KG der Haribo GmbH & Co. KG untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in der derzeitigen Aufmachung zu vertreiben, weil die Aufmachung irreführend sei (Urteil vom 17.12.2008, Aktenzeichen 34 O 172/08 Q). Obwohl die Lakritze unstreitig aufgrund des Salmiakgehalts nicht für Kinder geeignet seien, erwecke die Verpackung den Eindruck, das Lakritz könne ohne Bedenken auch von Kindern konsumiert werden (Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite der Verpackung). Die Irreführung werde nicht dadurch beseitigt, dass auf der Vorderseite der Verpackung der nicht sonderlich auffällige Hinweis „Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz“ stehe.

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts wird die Entscheidung des Landgerichts nun in zweiter Instanz überprüfen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 U 11/09

Düsseldorf, 8.6.2009

Dr. Ulrich Egger
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Entscheidung

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