Inhalt"Sauerland-Verfahren": Gericht verhängt langjährige FreiheitsstrafenPressemitteilung Nr. 09/2010 vom 04.03.2010
Im sogenannten „Sauerland-Verfahren“ hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts heute die vier Angeklagten wie folgt verurteilt: • Angeklagter Gelowicz: Freiheitsstrafe von 12 Jahren und • Angeklagter Schneider: Freiheitsstrafe von 12 Jahren wegen • Angeklagter Selek: Freiheitsstrafe von 5 Jahren wegen Der Senat ist davon überzeugt, dass die Angeklagten Gelowicz, Yilmaz und Schneider seit Mitte 2006 bis zu ihrer Festnahme Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamische Jihad Union“, der Angeklagte Selek Unterstützer der Organisation, waren. Ziel der Angeklagten war es nach Auffassung des Senats, in Deutschland – in zeitlicher Nähe zur Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der ISAF-Truppen am 12.10.2007 Sprengstoffanschläge, insbesondere gegen Amerikaner und US-amerikanische Einrichtungen mit einer möglichst hohen Opferzahl zu begehen. Der Angeklagte Gelowicz hatte von Dezember 2006 bis Juli 2007 nach und nach zwölf 65-Kilogramm-Fässer mit Wasserstoffperoxid-Lösung erworben, um durch Konzentration und Beigabe von Mehl eine explosive Mischung von 550 Kilogramm, entsprechend einer Sprengkraft von 410 Kilogramm TNT, herzustellen. Der Senat geht davon aus, dass der Angeklagte Selek 26 Sprengzünder beschafft hatte, von denen allerdings nur wenige funktionsfähig waren. Nachdem die vier Angeklagten in einem Ferienhaus in Medebach begonnen hatten, den Sprengstoff herzustellen, waren sie festgenommen worden. Der Senat ist davon überzeugt, dass der Angeklagte Schneider, der bei seinem Fluchtversuch einem Beamten eine Pistole aus dem Holster gezogen hatte, auf den Beamten schießen wollte und einen möglichen Tod des Beamten in Kauf genommen hatte. Der Vorsitzende Ottmar Breidling hat in der Urteilsbegründung auf die besondere Gefährlichkeit des Vorhabens und die wachsende Gefahr des sogenannten „Homegrown Terrorism“ hingewiesen. Nach Auffassung des Senats war die Beweislage, insbesondere aufgrund der umfangreichen Erkenntnisse aus der Wohnraumüberwachung und der Überwachung der Gespräche in dem von den Angeklagten angemieteten Pkw, erdrückend. Bei der Strafzumessung hat der Senat insbesondere strafmildernd die umfangreichen, rund 1.700 Seiten füllenden Geständnisse der Angeklagten berücksichtigt. Aufgrund der Geständnisse konnte die Beweisaufnahme und damit der Prozess deutlich abgekürzt werden. Der Senat hat das Urteil nach 65 Verhandlungstagen und rund 10 Monaten Verhandlungsdauer gefällt. In dieser Zeit sind 62 Zeugen und 17 Sachverständigen vernommen worden. Die Verfahrensakten bestehen aus 600 Aktenordnern. Dr. Ulrich Egger |
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