Merkblatt über die Teilnahme an mündlichen Terminen der staatlichen Pflichtfachprüfung als Zuhörerin oder Zuhörer

1.
Kandidatinnen und Kandidaten wird ab dem 1. Juni 2023 wieder die Teilnahme als Zuhörerinnen und Zuhörer an mündlichen Prüfungsterminen im Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Eingang Kurt-Baurichter Straße / Ecke Klever Straße, 40474 Düsseldorf, ermöglicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an einer mündlichen Prüfung nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung sämtliche Aufsichtsarbeiten angefertigt haben, als Zuhörerin bzw. Zuhörer teilnehmen können. Den Kandidatinnen und Kandidaten, die die erste Prüfung oder die staatliche Pflichtfachprüfung bereits bestanden haben, ist das Zuhören nicht gestattet, es sei denn, sie befinden sich in der Wiederholung zum Zweck der Notenverbesserung.

2.
Es wird darauf hingewiesen, dass Zuhörerplätze nur im begrenzten Umfang zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung des Zuhörers auf der Internetseite https://justiztermine.nrw.de. Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten in den Prüfungsräumen kann das Zuhören pro Kandidatin oder Kandidat maximal an einem mündlichen Prüfungstermin ermöglicht werden.

3.
Die Anmeldung zum Zuhören erfolgt ausschließlich online über https://justiztermine.nrw.de. Der Termin ist zwecks Registrierung zusätzlich online zu bestätigen. Ohne Online-Bestätigung kann ein Einlass nicht erfolgen. Alle Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, Termine, die sie nicht wahrnehmen können, möglichst früh über die Online-Terminvergabe zu stornieren, damit sie anderweitig vergeben werden können.

4.
Einlass in das Dienstgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Eingang Kurt-Baurichter Straße / Ecke Klever Straße, 40474 Düsseldorf, wird am Prüfungstag in der Zeit von 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr gewährt. Voraussetzung – auch für einen erneuten Zutritt nach einer Prüfungspause – ist die Vorlage der bestätigten Online-Reservierung sowie eines gültigen Bundespersonalausweises oder Reisepasses. Zuhörerinnen und Zuhörer, die verspätet erscheinen, werden erst nach den Aktenvorträgen (ca. 12:00 Uhr) in das Dienstgebäude eingelassen.

5.
Die Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, in einer der Prüfungssituation angemessenen Bekleidung zu erscheinen und sich rücksichtsvoll zu verhalten.