Die Justiz schützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und derjenigen, die Gerichte aufsuchen.

Für den Selbst- und Fremdschutz wird das Tragen von Schutzmasken (Mund-/Nasenschutz) in der Öffentlichkeit empfohlen. Etwaigen sitzungspolizeilichen Anordnungen der/des Vorsitzenden im Sitzungssaal – insbesondere auch zum Umgang mit Schutzmasken – ist Folge zu leisten.

Aufgrund des Infektionsgeschehens können Termine und Verhandlungen kurzfristig aufgehoben werden. Die Senate prüfen in richterlicher Unabhängigkeit zu Ihrem Schutz, ob Termine und Verhandlungen in Präsenz der Beteiligten durchgeführt werden müssen. Hierüber werden die Betroffenen jeweils unmittelbar informiert.

Im Gerichtsgebäude gelten darüber hinaus die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere die Abstandsregelung. Wir bitten Sie deshalb, im Gebäude, im Sitzungssaal und in den Wartebereichen vor dem Sitzungssaal, möglichst auf einen Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern zu achten.

Ferner gilt:

  • Eingaben und Anträge sind möglichst schriftlich einzureichen. Bitte beachten Sie, dass rechtsförmige Anträge in der Regel nicht per E-Mail gestellt werden können.

  • Es wird darum gebeten, persönliche Vorsprachen möglichst nur nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen.