Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 29.06.1999 die Voraussetzungen für die Einstellung in den richterlichen Probedienst des Landes geregelt: Danach können neben Juristen mit einem Prädikatsexamen in der zweiten juristischen Staatsprüfung auch solche Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch geladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. So können z. B. Leistungen im Abitur, im Studium, in der ersten Prüfung, in der Referendarzeit erheblich über der Note des zweiten Staatsexamens liegen. Oder besondere persönliche Fähigkeiten und Leistungen, welche dazu geeignet sind, die Persönlichkeit einer Richterin / eines Richters positiv zu prägen, heben die/den Bewerber/in aus dem Bewerberfeld heraus.
Die Kenntnisse, Fähigkeiten, Eigenschaften und Verhaltensweisen, über welche Sie als Bewerber/in für den richterlichen Dienst verfügen sollten, sind im Anforderungsprofil für Richterinnen und Richter (JMBl. NRW 2005, Seite 123 ff.
) beschrieben.
Bitte richten Sie ein formloses Bewerbungsgesuch an die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf.
In Ihrem Antrag müssen Sie sich darüber äußern, ob Sie Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind.
Beizufügen sind:
• einfache Ablichtungen der Zeugnisse Ihrer ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung,
• einfache Ablichtung der Bescheinigung über die von Ihnen in der zweiten juristischen Staatsprüfung erzielten Einzelnoten - nur falls eine solche Bescheinigung vom jeweiligen Landesjustizprüfungsamt ausgestellt wird,
• eine Erklärung, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk Sie Ihren Referendardienst abgeleistet haben. (Falls Sie Ihr Referendariat nicht im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf abgeleistet haben, ist anzugeben, wo Ihre Referendarpersonalakten geführt werden).
• eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung
(8 KB)
Nicht beizufügen sind:
• Abiturzeugnis, Scheine aus dem Studium, Stations- und Arbeitsgemeinschafts-Zeugnisse aus dem Referendariat.
Das Auswahlverfahren findet in Form eines Assessment-Centers im Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Pro Termin werden 5 Bewerber/innen eingeladen. Die vierköpfige Auswahlkommission besteht in der Regel aus der Präsidentin des Oberlandesgerichts, dem Präsidenten eines Landgerichts im Oberlandesgerichtsbezirk bzw. dem Präsidenten des Amtsgerichts Düsseldorf, der Gleichstellungsbeauftragten des Oberlandesgerichts sowie dem Personaldezernenten des Oberlandesgerichts. Das Verfahren gliedert sich in folgende Abschnitte:
• Einzelinterview (ca. 60 min)
• Gruppendiskussion, in der Regel über ein juristisches oder justizpolitisches Thema.
Im Anschluss an die Beratung der Auswahlkommission wird Ihnen das Ergebnis noch am selben Tag bekannt gegeben.
Die Vorstellungstermine für das Jahr 2013 sollen nach derzeitiger Planung wie folgt stattfinden:
26.06.2013, 24.07.2013, 07.08.2013, 10.09.2013, 06.11.2013 und 12.12.2013.Eine Einladung zu einem Vorstellungstermin erfolgt ca. 3 Wochen vor dem Termin.
Einstellungen erfolgen nicht zu festen Einstellungsterminen sondern fortlaufend.
Ihre Bewerbung erstreckt sich stets auf einen Einsatz im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk. Die Zuweisung zu einem bestimmten Landgerichtsbezirk richtet sich nach dem jeweils aktuellen Personalbedarf. Die Entscheidung hierüber wird zeitnah im Anschluss an das Vorstellungsgespräch getroffen und den ausgewählten Bewerbern umgehend mitgeteilt.
Aus Anlass der Einstellung sage ich weder Umzugskostenvergütung zu, noch gewähre ich Trennungsentschädigung.
Sofern darüber hinaus weitere Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Skrinjar unter der Telefonnummer: 0211 4971-401.
Stand: Mai 2013