Das Justizprüfungsamt Düsseldorf ist neben den Justizprüfungsämtern in Hamm und Köln in Nordrhein-Westfalen mit der Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung befasst. Sie möchten in nächster Zeit die Prüfung ablegen oder haben Fragen zum Prüfungsverfahren? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Termine und Ansprechpartner.

Sie werden gebeten Anträge bzw. Anfragen im größtmöglichen Umfang schriftlich per E-Mail oder telefonisch zu stellen. 
Bitte fügen Sie schriftlichen Anfragen eine aktuelle Studienbescheinigung bei und geben Ihre postalische Adresse an. Auch wäre die Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen von Vorteil.

Unsere Kontaktinformationen für Anfragen und Terminabsprachen finden Sie hier.

Wichtige Hinweise:

Soweit der Dekan der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum per Rundmail vom 27.10.2023 mitgeteilt hat, dass von der Übergangsregelung nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 SPO 2023 nur dann gefahrlos Gebrauch gemacht werden könne, wenn sich die Studierenden bis zum 16.02.2025 (einschließlich) zur Pflichtfachprüfung anmelden, sind sich die Justizprüfungsämter in NRW nach Rücksprache mit dem Justizministerium / Landesjustizprüfungsamt einig: Von der Übergangsregelung nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 SPO 2023 kann tatsächlich nur Gebrauch gemacht werden, wenn sich die Studierenden bis zum 16.02.2025 (einschließlich) zur Pflichtfachprüfung anmelden. Es wird dann zum nächstmöglichen Termin zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen.

Hinweis: E-Klausur

Hinweis: Berücksichtigung des MoPeG in der staatlichen Pflichtfachprüfung (Stand: April  2023)

Coronavirus praktische Studienzeit (Stand: 07.05.2020)

Hinweis Freiversuch - Sommersemester 2020 bleibt der der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt (Stand: 19.05.2020)

Hinweis Freiversuch - Auch das Wintersemester 2020/2021 bleibt bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt (Stand: 30.12.2020)

Hinweis Freiversuch - Auch das Sommersemester 2021 bleibt bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt (Stand: 10.05.2021)

Hinweis Freiversuch - Auch das Wintersemester 2021/2022 bleibt bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt (Stand: 31.01.2022)

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