Bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird eine Zugangskontrolle durchgeführt. Dies dient auch der Gewährleistung der Sicherheit aller Besucher.

Eingelassen werden nur Personen, die sich durch einen gültigen Bundespersonalausweis, einen gültigen Reisepass oder ein gleichgestelltes gültiges ausländisches Ausweispapier ausweisen können. Falls ein geeigneter Ausweis nicht mitgeführt wird, kann auch eine Ladung zu einem anstehenden Termin genügen.

Alle Besucherinnen und Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Taschen, Pakete, sonstigen Behältnisse und Gegenstände werden von den in der Sicherheitsschleuse eingesetzten Bediensteten persönlich und durch Einsatz einer Sonde, eines Metalldetektorrahmens sowie einer Gepäckprüfanlage daraufhin kontrolliert, ob gefährliche Gegenstände mitgeführt werden. Entsprechend identifizierte Gegenstände werden in Verwahrung genommen.

In den Gebäuden und auf dem Gelände des Oberlandesgerichts besteht ein Ton- und Bildaufzeichnungsverbot. Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte dürfen nicht mitgeführt werden und werden deshalb in Verwahrung genommen. Davon ausgenommen sind Mobiltelefone, Notebooks und Tablet PCs sowie von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mitgeführte Diktiergeräte. Weitere Ausnahmen können der Sicherheitsbeauftragte des Oberlandesgerichts und die Pressesprecherin zulassen.

Der Einlass ist bei starkem Zuschauerandrang entsprechend zeitaufwändig. Um eine zügige Abwicklung der erforderlichen Kontrolle zu gewährleisten, ist eine rechtzeitige Anreise ratsam.