Konflikte zwischen Menschen tendieren dazu, sich dynamisch zu entwickeln und auszudehnen. Durch eine mit den Streitenden erarbeitete einvernehmliche Konfliktbeilegung soll, ausgehend von den jeweiligen Interessen und Bedürfnissen der Streitenden, eine faire, zukunftsorientierte und damit dauerhafte Lösung des Konflikts gefunden werden. Dabei wird die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten gestärkt, die freiwillig und selbstbestimmt eine Lösung ihrer Probleme erarbeiten. Angestrebt wird, das Prinzip von Sieg und Niederlage zu überwinden. In diesem Bemühen werden die Beteiligten durch einen besonders ausgebildeten Richter unterstützt, der keine Entscheidungskompetenz besitzt und keine rechtlichen Hinweise erteilt, sondern das Gespräch als außenstehender Dritter moderiert (sog. Güterichter).

Dem Güterichter ist es insbesondere gestattet, die Methoden der Mediation anzuwenden. Dafür stehen beim Oberlandesgericht mehr als ein Dutzend  erfahrene Richterinnen und Richter zur Verfügung, die in der mediativen Methodik besonders geschult sind.

Das Verfahren vor dem Güterichter findet nach der Verweisung durch den zuständigen Senat kurzfristig nach Absprache statt, idealerweise sehr zeitnah nach Eingang der Berufung bzw. Beschwerde. Es dauert im Regelfall nicht länger als 2 bis 4 Stunden. Für das Gespräch steht im Oberlandesgericht ein eigens hierfür ausgestatteter Raum zur Verfügung. Einigen sich die am Streit Beteiligten auf eine – letztlich von ihnen selbst erarbeitete – Lösung, kann diese Vereinbarung auf ihren Wunsch als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden.

Einzelheiten zu den Vorteilen der einvernehmlichen Streitbeilegung, zu deren Ablauf und zu den Kosten können Sie den FAQs entnehmen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Güterichter-Geschäftsstelle (Frau Brückler), welche sie telefonisch unter der Durchwahl 0211 4971-663 erreichen.

 

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