Die Kosten des Rechtsstreites umfassen die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen) sowie die außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien (Anwaltskosten und Auslagen). Die Kosten des Rechtsstreites trägt gemäß § 91 ZPO die unterliegende Partei.
Wer einen Prozess führt trägt damit ein nicht unbeachtliches finanzielles Risiko. Je nach Streitwert und Verfahren können schnell einige tausend Euro entstehen.
Mit unserem Kostenrechner können Sie Ihr Prozessrisiko abschätzen.