Oberlandesgericht Düsseldorf:  E-Mail - Hinweis

 

E-Mail - Hinweis

Paragraf und E-Mail-Zeichen Quelle: © Gerd Altmann / PIXELIO
Übermittlung von Post an die Justizeinrichtungen – zugelassener elektronischer Rechtsverkehr

Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:

Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann.

Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht.

Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.

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Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie im Justizportal.


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