Oberlandesgericht Düsseldorf

Startseite | Übersicht | Impressum |

Entscheidungsabschriften

Anforderung anonymisierter Entscheidungsabschriften

Wenn sie sich für anonymisierte Entscheidungsabschriften interessieren, prüfen Sie bitte zunächst, ob die von Ihnen benötigte Entscheidung bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE externer Link, öffnet neues Browserfenster  veröffentlicht ist. Die private Nutzung der dort eingestellten Entscheidungstexte ist kostenfrei (§ 4 Abatz 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO). Bitte beachten Sie bei der Eingabe die Formatierung des Aktenzeichens (z. B. I-20 U 100/07). Entscheidungen unseres Gerichts haben in der Regel zu Beginn eine römische Ziffer.

Wenn die Entscheidung noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE  veröffentlicht worden ist, können Sie die Einstellung in die Datenbank - am einfachsten per E-Mail  - beantragen.

Entscheidungen aus den Jahren vor 2002 können Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt werden. Bitte senden Sie uns einen Antrag -  per E-Mail - zu. Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabdrucken per E-Mail, per Telefax oder per Post entsteht eine Gebühr von 12,50 € pro Entscheidung (§§ 1, 4, 7 JVKostO, § 1 Absatz 1 JVKostG und Nummer 5 der Anlage zu § 1 Absatz 2 JVKostG). Schriftliche Anfragen - von denen wir aber zur Vereinfachung abzusehen bitten - richten Sie per Post oder Fax:

An die
Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf
-  Pressestelle -

Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

Fax 0211 4971-641

   


 

© Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012