InhaltEntscheidungsabschriftenAnforderung anonymisierter Entscheidungsabschriften
Wenn sie sich für anonymisierte Entscheidungsabschriften interessieren, prüfen Sie bitte zunächst, ob die von Ihnen benötigte Entscheidung bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE Wenn die Entscheidung noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht worden ist, können Sie die Einstellung in die Datenbank - am einfachsten per E-Mail - beantragen. Entscheidungen aus den Jahren vor 2002 können Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt werden. Bitte senden Sie uns einen Antrag - per E-Mail - zu. Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabdrucken per E-Mail, per Telefax oder per Post entsteht eine Gebühr von 12,50 € pro Entscheidung (§§ 1, 4, 7 JVKostO, § 1 Absatz 1 JVKostG und Nummer 5 der Anlage zu § 1 Absatz 2 JVKostG). Schriftliche Anfragen - von denen wir aber zur Vereinfachung abzusehen bitten - richten Sie per Post oder Fax: An die Cecilienallee 3 Fax 0211 4971-641
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