Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt in Abstimmung mit anderen Gremien die Düsseldorfer Tabelle heraus, die maßgeblich für die Gewährung von Unterhalt ist.
Gemeinnützige Einrichtungen, die als Empfänger für Geldauflagen registriert werden möchten, müssen sich registrieren lassen.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich über die Internetseite der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf der Internetseite finden Sie auch weitere Informationen.