Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstigen Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise zu beachten:
Auf der Webseite der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik .