Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstigen Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise zu beachten:
Auf der Webseite der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Daneben können Sie uns in Rechtssachen auch über einen zertifizierten De-Mail-Zugang erreichen. Nutzen Sie zu diesem Zweck bitte unsere De-Mail-Adresse:
olg-duesseldorf@egvp.de-mail.de
Sie finden uns nach der Installation der De-Mail-Software auch im Adressverzeichnis Ihres Anbieters. Dort müssen Sie unseren Behördennamen im Suchfeld "Nachname" eingeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung eines De-Mail-Kontos sicher im Sinne des De-Mail-Gesetzes angemeldet sind und sich zusätzlich die sichere Anmeldung bestätigen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik .