Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstigen Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise zu beachten:

Auf der Webseite der Justiz in Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.