Allgemeines:

Notarinnen und Notare sind "unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes" (§ 1 Bundesnotarordnung). Sie sind nicht Vertreter einer Partei, sondern beraten die Beteiligten unparteiisch. Sie beurkunden Rechtvorgängen, beglaubigen Unterschriften und nehmen andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege wahr.

Im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gelten zwei Notariatsverfassungen. Im rechtsrheinischen Teil des Landgerichtsbezirks Duisburg sowie im Amtsgerichtsbezirk Emmerich am Rhein gilt das Anwaltsnotariat, im Übrigen herrscht das Prinzip des "Nur-Notariats", das heisst, die Notarin/der Notar darf grundsätzlich keinen Nebenberuf haben. Notarinnen und Notare werden nach Anhörung des Präsidenten der Rheinischen Notarkammer von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, zu deren oder zu dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört, ernannt und auf Lebenszeit in ihr Amt berufen. Ihnen wird ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen. Die Aufsicht über die Notare führt die Justizverwaltung, wobei diese von der zuständigen Notarkammer unterstützt wird.

Im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf gibt es zur Zeit etwa 150 "Nur-Notariatsstellen" und  etwa 180 Anwaltsnotare. Über die Errichtung neuer Notarstellen entscheidet das Justizministerium des Landes nach Anhörung der Notarkammer. Die Anzahl der Notarstellen richtet sich nach den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege.

Bewerbung zur Notarin/zum Notar und Notarassessorin/Notarassessor:

Die Ausschreibung der Notarstellen erfolgt im Justizministerialblatt des Landes NRW. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können im Bereich des Anwaltsnotariats unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 08.03.2002 geregelt sind, zur Notarin oder zum Notar bestellt werden.

Zum "Nur-Notar" soll nur bestellt werden, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessorin/Notarassessor geleistet hat und sich im Anwärterdienst des Landes befindet, in dem er sich um die Bestellung bewirbt. Die Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern um die Aufnahme in den notarischen Anwärterdienst ist nach der persönlichen und fachlichen Eignung unter Berücksichtigung der Leistungen in der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung vorzunehmen. Zur Zeit haben nur Bewerberinnen/Bewerber mit der Note "vollbefriedigend" (gehobener Bereich) - oder besser - im zweiten juristischen Staatsexamen eine Chance auf Einstellung.

Die Ausschreibung der Notarassessorenstellen erfolgt im Justizministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bewerbungen sind entweder an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln oder an die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu richten. Dazu finden Sie in der Box oben rechts ein Hinweisblatt zur Bewerbung in den notarischen Anwärterdienst und ein Formblatt zur Bewerbung in den notarischen Anwärterdienst.

Weiterführende Links

Vordrucke

  • Hinweisblatt PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    zur Bewerbung in den notarischen Anwärterdienst
  • Formblatt PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    für die Bewerbung um Übernahme in den Anwärterdienst für das Notaramt