Für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten stehen ein moderner, klimatisierter Klausursaal mit 32 Plätzen in den Räumen des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf sowie zwei weitere Klausursäle, einer mit 55 Plätzen und einer mit 4 Plätzen, in der Nebenstelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Glockhaus, Georg-Glockstraße 8, 40474 Düsseldorf zur Verfügung.
Den Prüfungsbereich im Oberlandesgericht Düsseldorf betreten Sie durch den Eingang „Kurt-Baurichter-Straße/Ecke Klever Straße“. Dieser Eingang steht ausschließlich Prüfungsbeteiligten zur Verfügung.
In der Nebenstelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf befindet sich der Prüfungsbereich in der 2. Etage des Glockhauses.
Während der gesamten Dauer der Klausuren haben Sie sowohl im Prüfungsbereich des Oberlandesgerichts als auch im Prüfungsbereich des Glockhauses die Möglichkeit, Ihre Gesetztestexte unterzubringen. Schließfächer für die Unterbringung von Wertsachen sind vorhanden. Im Gebäude des Oberlandesgerichts ist hierfür das Mitbringen eines Vorhängeschlosses (max. 7mm Durchmesser) nötig, im Glockhaus wird eine 1-Euro-Münze benötigt.
In beiden Gebäuden ist das Rauchen verboten!
Familienmitglieder und Freunde der Kandidatinnen und Kandidaten werden gebeten, vor dem jeweiligen Gebäude zu warten.