Die Prüflinge haben die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Zugang des Zeugnisses oder des Bescheides über das Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung Einsicht in ihre Prüfungsarbeiten und die Gutachten der Korrektorinnen und Korrektoren zu nehmen.
Die Einsichtnahme erfolgt im Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf im Zimmer D 8 an den folgenden Zeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags
jeweils in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
mittwochs in der Zeit von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr.
zusätzlich mittwochs nachmittags:
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie unter "Aktuelles" die Änderungen zur Einsichtnahme.