Als Hilfsmittel für alle Aufsichtsarbeiten sind ausschließlich folgende Gesetzestexte - nur Loseblattsammlungen - zugelassen:

  1. Habersack „Deutsche Gesetze“ (nebst Ergänzungsband)
  2. Satorius „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ (ohne Ergänzungsband)
  3. Rehborn „Gesetze des Landes Nordrhein Westfalen“

Die Gesetze haben Sie selbst mitzubringen. Sie sollen auf dem Stand der letzten Nachlieferung zu Beginn des Klausurenmonats sein. Den Vorsitzenden der Justizprüfungsämter steht es frei, dem Aufgabentext weitere notwendige Gesetzestexte beizufügen.

Die für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten verwendeten Gesetzestexte dürfen keinerlei persönliche Anmerkungen, handschriftliche Notizen oder Unterstreichungen enthalten. Die Markierung von Gesetzen in den Gesetzessammlungen durch Aufkleber jeglicher Art oder Register ist nicht gestattet. Weitere Hilfsmittel, insbesondere persönliche Aufzeichnungen, Skripten, Lehrbücher, Taschenrechner, Mobiltelefone oder andere Kommunikationsmittel und Speichermedien dürfen nicht in die Prüfungsräume mitgebracht werden.

Die zur Vorbereitung des Vortrages als auch bei der mündlichen Prüfung benötigten Gesetzestexte werden gestellt.

Für die Vorbereitung des Vortrages stehen die oben aufgeführten Gesetze 1. – 3. zur Verfügung. Für die mündliche Prüfung wird zusätzlich zu 1. - 3. der Satorius II gestellt. Sollten weitere Gesetze benötigt werden, liegen diese in Kopie vor.