Als Hilfsmittel für alle Aufsichtsarbeiten sind ausschließlich folgende Gesetzestexte - nur Loseblattsammlungen - zugelassen:
- Habersack „Deutsche Gesetze“ (ohne Ergänzungsband)
- Sartorius „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ (ohne Ergänzungsband)
- Rehborn „Gesetze des Landes Nordrhein Westfalen“
Der Gesetzestext „Habersack, Deutsche Gesetze, Ergänzungsband“ ist seit dem 01. Juni 2025 als Hilfsmittel bei der Anfertigung von Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung nicht mehr zugelassen.
Alle Gesetzestexte sind zu allen Aufsichtsarbeiten selbst mitzubringen. In die Gesetzessammlungen sollen die Ergänzungslieferungen einsortiert werden, die bis zum letzten Tag des Monats – vor dem Monat, in dem Sie die Aufsichtsarbeiten schreiben – im Handel erhältlich sind. Nachlieferungen, die erst im Monat der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im Handel erscheinen, sind nicht mehr einzusortieren. Die Verwendung eines unvollständigen oder im Stand älteren Gesetzestextes liegt im alleinigen Risikobereich des Prüflings. Eine Verpflichtung, die Gesetzestexte auf dem Stand der letzten Nachlieferung zu benutzen, besteht nicht, jedoch ist dies ratsam. Es liegt in der Verantwortung des Prüflings, dass alle zugelassenen Gesetzestexte an den Tagen, an denen die Aufsichtsarbeiten angefertigt werden, vollständig vorliegen. Vergessene Gesetzestexte können durch das Justizprüfungsamt nicht gestellt werden. Es bleibt vorbehalten, dem Aufgabentext weitere notwendige Gesetzestexte beizufügen.
Sämtliche Gesetzestexte dürfen keine Anmerkungen, Verweisungen, Markierungen oder Unterstreichungen enthalten. Das Mitführen von Kommentaren und Taschenrechnern sowie von Smartwatches, Mobiltelefonen, ähnlichen Kommunikationsmitteln und Speichermedien im Prüfungsraum ist nicht gestattet.
Die zur Vorbereitung des Vortrages als auch bei der mündlichen Prüfung benötigten Gesetzestexte werden gestellt.
Für die Vorbereitung des Vortrages stehen die oben aufgeführten Gesetze 1. – 3. zur Verfügung. Für die mündliche Prüfung wird zusätzlich zu 1. - 3. der "Habersack, Deutsche Gesetze, Ergänzungsband" sowie der Sartorius II gestellt. Sollten weitere Gesetze benötigt werden, liegen diese in Kopie vor.
