Der Termin zur mündlichen Prüfung findet grundsätzlich im fünften Monat nach dem Klausurentermin statt (zum Beispiel: Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im Mai -> Mündliche Prüfung im Oktober).

Die Terminsladung wird etwa. drei Wochen vor dem Termin zur mündlichen Prüfung versandt und beinhaltet neben der Bekanntgabe des Rechtsgebiets des Vortrags auch die Namen der Prüfer. Das Rechtsgebiet des Vortrags stammt aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht.