Bei den Kandidaten mit den in der anhängenden Liste aufgeführten Kennziffern

ist die staatliche Pflichtfachprüfung bereits auf Grund des Ergebnisses der

Aufsichtsarbeiten für nicht bestanden erklärt worden.

Die Bescheide gehen zeitgleich zur Post.

Die Postlaufzeit ist daher abzuwarten. Weitere Auskünfte werden NICHT erteilt.

Ab September 2016 findet die Bekanntgabe der nicht bestandenen Aufsichtsarbeiten nur noch unter der Rubrik: "Aktuelles" statt.