Die Kandidaten, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, erhalten die Ergebnisse der Klausuren zusammen mit der Ladung zur mündlichen Prüfung cirka drei Wochen vor dem konkreten Prüfungstermin.

Kandidaten, bei denen die staatliche Pflichtfachprüfung bereits aufgrund der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRW für nicht bestanden erklärt wurde, erhalten am letzten Werktag des 3. Monats nach Anfertigung sämtlicher Klausuren entsprechend Bescheid. Eine Veröffentlichung der betreffenden Kennziffern erfolgt zeitgleich als aktuelle Information.

Die Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten von Abschichtern werden jeweils nach Eingang beim Justizprüfungsamt mitgeteilt.