Berücksichtigung im Ausland erworbener juristischer Studienabschlüsse
Die/Der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes ist gemäß Erlass des Ministeriums für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2022 (2220-V.243) ab dem 01.02.2022 zuständige Behörde im Sinne des § 112a Absatz 7 Satz 1 Deutsches Richtergesetz für die Abnahme der Gleichwertigkeitsprüfung einschließlich der Eignungsprüfung. Anträge sind nicht mehr an den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten.
Informationen zur möglichen Berücksichtigung von im Ausland erworbenen juristischen Studienabschlüssen erhalten Sie hier:
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Antrag auf Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung gem. § 112a Abs. 1, Abs. 2 S. 1 DRiG Stand: 01.02.2022 .pdf
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Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung gem. § 112a Abs. 2 S. 2, Abs. 3-5 DRiG Stand: 01.02.2022 .pdf
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Anforderungsprofil für Rechtsreferendare - "Checkliste" Nordrhein-Westfalen Stand: 05.01.2007 .pdf