03.01.2024

In dem Strafverfahren gegen einen 50-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Köln wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (DHKP-C) hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 7. Juni 2023 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen III-2 St 2/23).

Die Hauptverhandlung soll unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Schreiber beginnen am

 

Mittwoch, den 10. Januar 2024 um 10.30 Uhr im Saal 2

des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Düsseldorf,

Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf.

 

Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Zur Fortsetzung sind bislang folgende Termine vorgesehen:

 

                      Donnerstag, 11. Januar 2024, 10.30 Uhr

                      Donnerstag, 18. Januar 2024, 10.30 Uhr

                      Dienstag, 23. Januar 2024, 10.30 Uhr

                      Donnerstag, 25. Januar 2024, 10.30 Uhr

                      Dienstag, 30. Januar 2024, 10.30 Uhr

                      Donnerstag, 1. Februar 2024, 10.30 Uhr

                      Dienstag, 6. Februar 2024, 10.30 Uhr

                      Donnerstag, 8. Februar 2024, 10.30 Uhr.

 

Die Hauptverhandlungstermine finden im Saal 2 des Prozessgebäudes Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf statt, ab dem 18. Januar 2024 ggf. auch im Saal A01 des Hauptgebäudes des Oberlandesgerichts, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf. Änderungen bleiben vorbehalten; weitere Termine sind möglich. Bitte beachten Sie auch die sitzungspolizeiliche Anordnung PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab des Vorsitzenden.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich spätestens ab Juli 2003 bis Juni 2013 als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C, konkret in der sog. "Rückfront" der Vereinigung, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beteiligt zu haben. Dabei soll er die Ziele der Vereinigung gefördert haben, indem er insbesondere mit der Beschaffung von Geldmitteln zur Unterstützung des bewaffneten Kampfes der Vereinigung in der Türkei und mit deren Propagandaarbeit betraut war.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Daran interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich rechtzeitig bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu melden.



Düsseldorf, den 3. Januar 2024


Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf

Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
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