19.01.2024

In dem Strafverfahren gegen einen 42-jährigen algerischen Staatsangehörigen, unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 27. November 2023, vgl. Pressemitteilung vom 18.12.2023, zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen III-6 St 3/23).

 

Die Hauptverhandlung soll unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Jan van Lessen beginnen am

 

Montag, den 22. Januar 2024 um 13.30 Uhr im Saal 2

des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Düsseldorf,

Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf.

 

Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Zur Fortsetzung sind bislang folgende Termine im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, Saal 2 vorgesehen:

 

Montag, 29. Januar 2024, 9.30 Uhr

Mittwoch, 14. Februar 2024, 9.30 Uhr

Donnerstag, 15. Februar 2024, 9.30 Uhr

Donnerstag, 22. Februar 2024, 9.30 Uhr

Freitag, 23. Februar 2024, 9.30 Uhr

Freitag, 1. März 2024, 9.30 Uhr

Donnerstag, 7. März 2024, 9.30 Uhr (bis 12:30 Uhr)

Freitag, 8. März 2024, 9.30 Uhr 

Donnerstag, 14. März 2024, 9.30 Uhr

Freitag, 15. März 2024, 9.30 Uhr

Mittwoch, 20. März 2024, 9.30 Uhr 

Donnerstag, 21. März 2024, 9.30 Uhr

Donnerstag, 11. April 2024, 9.30 Uhr

Freitag, 12. April 2024, 9.30 Uhr

Donnerstag, 18. April 2024, 9.30 Uhr

Freitag, 19. April 2024, 9.30 Uhr

Freitag, 26. April 2024, 9.30 Uhr

Donnerstag, 2. Mai 2024, 9.30 Uhr

Freitag, 3. Mai 2024, 9.30 Uhr

Der Angeklagte soll sich im Jahr 2013 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ angeschlossen haben. Dort soll er sich an Kampfeinsätzen beteiligt haben, wobei er hierfür Einsatzteams zusammengestellt und Kämpfer ausgebildet haben soll. Auch soll er mit seiner Gruppe Personen festgenommen haben, die vom IS zum Tode verurteilt worden sein sollen. Zudem soll er Mitgliedern des IS geholfen haben, nach Syrien einzureisen, und sich bei Gefangenenaustauschen als Verhandlungsführer beteiligt haben.

Im August 2015 reiste der Angeklagte nach Deutschland ein, soll jedoch dem IS bis zu einer Inhaftierung in anderer Sache Anfang 2021 mitgliedschaftlich verbunden geblieben sein. Er soll Spenden für in Syrien inhaftierte weibliche IS-Mitglieder gesammelt und das Geld über Mittelsmänner an diese weitergeleitet haben. Zudem soll er in die Ausschleusung von IS-Frauen aus einem syrischen Gefangenenlager eingebunden gewesen sein.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 24. Juli 2023 in Untersuchungshaft.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Daran interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich rechtzeitig bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu melden. Im Übrigen verweise ich auf die beigefügte sitzungspolizeiliche Anordnung des Senatsvorsitzenden.

Düsseldorf, den 19. Januar 2024

Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf
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