Gerichtliche Urteile werden "im Namen des Volkes" verkündet. Aus diesem Grund sind Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich, das heißt jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit als Zuschauer an einem öffentlichen Gerichtstermin teilzunehmen. Auf dieser Seite finden Sie tagesaktuell die im Oberlandesgericht Düsseldorf stattfindenden Termine.

Maßgeblich ist nur der Aushang vor dem jeweiligen Sitzungssaal.
Technisch bedingt werden aufgehobene und verlegte Termine als aufgehoben gekennzeichnet.

Letzte Aktualisierung: 02.10.2026, 17:50 Uhr

Datum und Sortierung
Uhrzeit Termin Verfahren Saal Aktenzeichen Hinweis
Im Saal A 107
09:00 Uhr Verhandlungstermin Berufung in Zivilsachen A 107 I-9 U 106/24
09:45 Uhr Verhandlungstermin Berufung in Zivilsachen A 107 I-9 U 111/25
10:30 Uhr Verhandlungstermin Berufung in Zivilsachen A 107 I-9 U 119/25
10:30 Uhr Verhandlungstermin Berufung in Zivilsachen A 107 I-9 U 157/25
11:30 Uhr Verhandlungstermin Berufung in Zivilsachen A 107 I-9 U 154/25
12:00 Uhr Verhandlungstermin Berufung in Zivilsachen A 107 I-9 U 134/25
Im Saal A 114
10:00 Uhr Verhandlungstermin A 114 IX-1 CC 1/26
Im Saal A 208
13:00 Uhr Haupttermin Berufung / Beschwerde gegen Endentscheidungen in Familiensachen A 208 II-8 UF 159/21 Nicht öffentlich
13:00 Uhr Haupttermin Berufung / Beschwerde gegen Endentscheidungen in Familiensachen A 208 II-8 UF 163/19 Nicht öffentlich
14:00 Uhr Haupttermin Berufung / Beschwerde gegen Endentscheidungen in Familiensachen A 208 II-8 UF 162/19 Nicht öffentlich
Im Saal D 301
13:00 Uhr Verkündungstermin Vergabenachprüfungsverfahren D 301 VII Verg 52/25
Weitere Termininformationen liegen für Montag, den 05.10.2026, nicht vor.

Wichtige Hinweise

Beim Oberlandesgericht Düsseldorf finden Verhandlungen in Strafsachen sowohl im Haupthaus an der Cecilienallee als auch im Prozessgebäude, Kapellweg 36 statt.

Die Sitzungsäle 1 und 2 befinden sich im Prozessgebäude im Kapellweg.

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Die geladenen Zeugen erhalten über die Anweisungsstelle eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Für die Überweisung der Entschädigung (grundsätzlich keine Barauszahlung) sind folgende Angaben bzw. Unterlagen auf schriftlichem Wege nach dem Termin anzugeben bzw. einzureichen:

  • Aktenzeichen
  • Bankverbindung
  • Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers
  • Kilometerangabe bei An- und Abreise mit PKW
  • Nachweise für weitere Kosten (Parkschein, Fahrkarte ect.)

Damit alle relevanten Angaben enthalten sind, wird um Verwendung des Ihrer Zeugenladung beigefügten Vordrucks gebeten.

Den Vordruck finden Sie auch hier. PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab