Die Meldung zur Ablegung, Wiederholung oder Notenverbesserung der staatlichen Pflichtfachprüfung muss bis spätestens zum 05. des dem Klausurenmonat vorangehenden Kalendermonats bei dem Justizprüfungsamt eingehen.
Hinweis für Abschichter und Freiversuchskandidaten:
Abschichter bzw. Freiversuchskandidaten, deren 7. bzw. 8. Fachsemester am 30.09. endet, müssen sich spätestens bis zum 30.09. für die November-Klausuren melden. Abschichter bzw. Freiversuchskandidaten, deren 7. bzw. 8. Fachsemester am 31.03. endet, müssen sich spätestens bis zum 31.03. für die Mai-Klausuren melden.
Für die Anmeldung zur Ablegung, Wiederholung oder Notenverbesserung der staatlichen Pflichtfachprüfung benötigen Sie in jedem Fall folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular zur staatlichen Pflichtfachprüfung (Ein Versand des Vordrucks ist nicht möglich)
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (begl. Ablichtung) oder alternativ beglaubigte Kopie des Personalausweises.
- Ausführlicher und unterschriebener Lebenslauf, in dem insbesondere auch der Werdegang in der Zeit zwischen der Erlangung der Hochschulreife und der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung darzulegen ist. Der Lebenslauf muss nicht handschriftlich sein, er kann auch tabellarisch eingereicht werden.
- Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf (Studienverlaufsbescheinigung oder je Semester eine Semesterbescheinigung, aus der sich die Fachsemesterzahl und die Matrikelnummer ergeben) sowie die aktuelle Studienbescheinigung, bei Universitätswechsel auch die Exmatrikulationsbescheinigung.
- Immatrikulations- u. Exmatrikulationsnachweis(e) von eventuellen anderen Studiengängen.
- Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung im Original.
- Fremdsprachennachweis im Original.
- Bescheinigungen über die Ableistung der praktischen Studienzeit im Original.
- bei Namensänderung (zum Beispiel aufgrund von Heirat oder Scheidung): Dokument, aus dem die Namensführung ersichtlich ist.
- eventuelle sonstige Zeugnisse und Bescheinigungen (freigestellt, einfache Kopien).
- Bescheide des JPA (zum Beispiel über die Nichtberücksichtigung von Studienzeiten im Rahmen der Berechnung der Fachsemesterzahl für den Freiversuch).
- Unterlagen zu Auslandssemestern, zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung, Moot Court und so weiter.
- Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Original und zusätzlich einer einfachen Kopie.
Bitte beachten Sie, dass die Meldeunterlagen nur persönlich oder auf dem Postweg und nicht per E-Mail eingereicht werden können.
- Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Justizverwaltung
- Merkblatt zum Verfahren (5 kB)
Hier finden Sie Informationen zur Meldung und Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, zur mündlichen Prüfung, zum Zuhören bei der mündlichen Prüfung und was im Falle einer Erkrankung zu tun ist. - Merkblatt zur Abschichtung (6 kB)
Zur Abschichtung gem. § 12 JAG NRW können sich die Kandidatinnen und Kandidaten vom Beginn des sechsten bis zum Ende des siebten Fachsemesters anmelden. - Merkblatt zum Freiversuch (18 kB)
Der Freiversuch kommt den Prüflingen zugute, die sich spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters - also bis zum 31. März bzw. 30. September - eines ununterbrochenen Studiums zur Prüfung melden. - Merkblatt zum Verbesserungsversuch (5 kB)
Hier finden Sie Informationen zur Möglichkeit der Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung. - Merkblatt zum Wiederholungsversuch (5 kB)
Hier finden Sie Informationen zur Zuständigkeit der Prüfungsamtes, zur Anrechnung von Prüfungsleistungen und zur Meldung.