Die Meldung zur Ablegung, Wiederholung oder Notenverbesserung der staatlichen Pflichtfachprüfung muss bis spätestens zum 05. des dem Klausurenmonat vorangehenden Kalendermonats bei dem Justizprüfungsamt vollständig eingehen.
Hinweis für Freiversuchskandidaten:
Freiversuchskandidaten, deren 8. Fachsemester am 30.09. endet, müssen sich spätestens bis zum 30.09. für die November-Klausuren melden. Freiversuchskandidaten, deren 8. Fachsemester am 31.03. endet, müssen sich spätestens bis zum 31.03. für die Mai-Klausuren melden.
Für die erstmalige Anmeldung zur Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung benötigen Sie in jedem Fall folgende Unterlagen:
- Anmeldeformular zu staatlichen Pflichtfachprüfung für Meldungen
(Ein Versand des Vordrucks ist nicht möglich) - Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde (begl. Ablichtung) oder alternativ beglaubigte Kopie des Personalausweises.
- Ausführlicher und unterschriebener Lebenslauf, in dem insbesondere auch der Werdegang in der Zeit zwischen der Erlangung der Hochschulreife und der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung darzulegen ist. Der Lebenslauf muss nicht handschriftlich sein, er kann auch tabellarisch eingereicht werden.
- Nachweis über einen ordnungsgemäßen Studienverlauf (Studienverlaufsbescheinigung oder je Semester eine Semesterbescheinigung, aus der sich die Fachsemesterzahl und die Matrikelnummer ergeben) sowie die aktuelle Studienbescheinigung, bei Universitätswechsel auch die Exmatrikulationsbescheinigung.
- Immatrikulations- u. Exmatrikulationsnachweis(e) von eventuellen anderen Studiengängen.
- Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung im Original.
- Fremdsprachennachweis im Original.
- Bescheinigungen über die Ableistung der praktischen Studienzeit im Original.
- Nachweise über die erfolgreiche Anfertigung von fünf Aufsichtsarbeiten und vier Hausarbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
- bei Namensänderung (zum Beispiel aufgrund von Heirat oder Scheidung): Dokument, aus dem die Namensführung ersichtlich ist.
- eventuelle sonstige Zeugnisse und Bescheinigungen (freigestellt, einfache Kopien).
- Bescheide des JPA (zum Beispiel über die Nichtberücksichtigung von Studienzeiten im Rahmen der Berechnung der Fachsemesterzahl für den Freiversuch).
- Unterlagen zu Auslandssemestern, zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung, Moot Court und so weiter.
- Zeugnis über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Original und zusätzlich einer einfachen Kopie.
Für die Anmeldung zum Verbesserungsversuch und zum Wiederholungsversuch gilt folgendes:
Der Vordruck „Anmeldeformular zur staatlichen Pflichtfachprüfung“ ist auszufüllen. Der Lebenslauf ist bei den Prüfungsakten verblieben und muss nicht noch einmal eingereicht werden. Auch die sonstigen (Studien-)Unterlagen (§ 9 Satz 1 Nr. 1 bis 6, Satz 2 JAG NRW) müssen nicht noch einmal vorgelegt werden, da deren Nachweis bereits Grundlage der ersten Zulassung war. Änderungen müssen ebenso mitgeteilt werden, wie es einer neuen Versicherung nach § 9 Satz 1 Nr. 7 JAG NRW bedarf. Im Hinblick auf Änderungen kann auch ein neuer Lebenslauf eingereicht werden. Sollte sich der Name geändert haben, ist dies durch entsprechende Urkunden (z. B. beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde) nachzuweisen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldeunterlagen nur persönlich oder auf dem Postweg und nicht per E-Mail eingereicht werden können.
- Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Justizverwaltung

- Merkblatt zum Verfahren
(5 kB)
Informationen zur Meldung und Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, zur mündlichen Prüfung, zum Zuhören bei der mündlichen Prüfung und was im Falle einer Erkrankung zu tun ist. - Merkblatt zum Freiversuch
(18 kB)
Der Freiversuch kommt den Prüflingen zugute, die sich spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters - also bis zum 31. März bzw. 30. September - eines ununterbrochenen Studiums zur Prüfung melden. - Merkblatt zum Verbesserungsversuch
(5 kB)
Informationen zur Möglichkeit der Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung. - Merkblatt zum Wiederholungsversuch
(5 kB)
Informationen zur Zuständigkeit der Prüfungsamtes, zur Anrechnung von Prüfungsleistungen und zur Meldung.
