Die Gegenstände der Schwerpunktbereichsprüfung sind der von dem Prüfling gewählte Schwerpunktbereich und die mit ihm gegebenenfalls zusammenhängenden Pflichtfächer einschließlich der interdisziplinären und internationalen Bezüge des Rechts. Das Studium des Schwerpunktbereichs hat sich über vierzehn Semesterwochenstunden zu erstrecken; zu diesen zählen nicht Veranstaltungen in Pflichtfächern. In der Schwerpunktbereichsprüfung sind eine häusliche Arbeit, bis zu drei Aufsichtsarbeiten sowie eine mündliche Leistung zu erbringen (§ 28 Abs. 3 JAG NRW).

Weiteres ergibt sich aus den jeweiligen Prüfungsordnungen der Universitäten: