Merkblatt über die Teilnahme an mündlichen Terminen der staatlichen Pflichtfachprüfung als Zuhörer
An den mündlichen Prüfungen können Studentinnen und Studenten des Studiengangs Rechtswissenschaft teilnehmen, die sich bereits im Prüfungsverfahren befinden und alle Klausuren angefertigt haben.
Zur Feststellung der Einlassberechtigung müssen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und die Mitteilung über die Ladung zum letzten Klausurtermin vorgelegt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Zuhörerplätze nur im begrenzten Umfang zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens der Interessenten. Eine schriftliche Voranmeldung ist nicht möglich.