Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie digitale Kompetenz, Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Im gesamten Studium ist gerade vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Unrechts die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Rechts einschließlich seines Missbrauchspotentials zu fördern. Bewerberinnen und Bewerber sollen ferner an Lehrveranstaltungen für Juristinnen und Juristen über die Grundlagen und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozialwissenschaft und der Psychologie teilgenommen haben. Sie sollen auch Kenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde besitzen (§ 7 Abs. 2 JAG NRW).
Der Nachweis der o.a. Schlüsselqualifikationen ist keine zulassungsrelevante Voraussetzung.