In Umsetzung des zweiten Gesetzes zur Reform des Juristenausbildungsgesetzes vom 9. November 2021 sowie des Gesetzes zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit vom 17. Dezember 2021 waren die Ausbildungspläne zu überarbeiten. Die neuen Ausbildungspläne (Stand: 1. Mai 2022) finden Anwendung auf die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren, die am 1. März 2022 oder später eingestellt worden sind. Die Ausbildungspläne können hier abgerufen werden.

Für diejenigen, die vor dem 1. März 2022 in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten sind, gelten weiterhin die ebenfalls noch eingestellten Ausbildungspläne „Stand 1. Dezember 2003“ auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes NRW.

Folgende drei Ausbildungspläne werden zeitnah erstmalig erstellt:

  1. die Ausbildung im Ergänzungsvorbereitungsdienst (§ 57 Absatz 1 Satz 4 Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NRW)),
  2. die Ausbildung bei einem Fachgericht (Verwaltungs-, Sozial- und Fi-nanzgerichte) und
  3. die Ausbildung in anderen Formen als einer Arbeitsgemeinschaft (§ 43 Absatz 3 Satz 2 JAG NRW).