Sie haben nach Erteilung der mündlichen Einstellungszusage die Möglichkeit, drei Landgerichtsbezirke anzugeben, in denen Sie sich ihren Einsatz vorstellen können. In den letzten Jahren konnten etwa 98 % der neu eingestellten Richter/innen ihre Tätigkeit in einem ihrer Wunschbezirke beginnen.
Sollte Ihnen ausnahmsweise ein Dienstleistungsauftrag in einem der drei Wunschbezirke nicht erteilt werden können, entscheiden Sie nach Ablauf von 18 Dienstmonaten, ob Sie in dem Ihnen zugewiesenen Landgerichtsbezirk verbleiben oder den Landgerichtsbezirk wechseln möchten.
Sofern ein Wechsel erfolgen soll, können Sie erneut drei Wunschbezirke angeben. Wir sichern zu, dass Sie nach Ablauf von 24 Dienstmonaten einen Dienstleistungsauftrag in einem dieser drei Landgerichtsbezirke mit dem Ziel erhalten, dort auch verplant zu werden.