Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen haben Sorge, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte. Anlass dafür sind zahlreiche Medienberichte über solche Fälle. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangt deshalb von der Bank, den Geldautomaten zu entfernen.

Darüber verhandelt der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 7. Februar 2022 um 09.30 Uhr im Saal A 107, Cecilienallee 3 in Düsseldorf. Die Verhandlung leitet der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dr. Joachim Unger. Das Aktenzeichen lautet I-9 U 25/21.

Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen (Urteil vom 8. November 2020, Az. 13 O 353/19). Dagegen wendet sich die Eigentümergemeinschaft mit ihrer Berufung. Der Senat dürfte in der Verhandlung seine Einschätzung der Rechtslage bekannt geben. Mit einer abschließenden Entscheidung ist allerdings erst in ein paar Wochen zu rechnen.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Diese ist spätestens einen Tag vor dem Termin bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzuholen. Im Übrigen ist der Zugang für Medienvertreter grundsätzlich frei. Beschränkende Anordnungen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Sitzungsbetriebs bleiben vorbehalten.


Düsseldorf, 1. Februar 2022

Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
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