Über diese Frage verhandelt der 22. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 17. Oktober 2022 um 11.30 Uhr im Saal A 114, Cecilienallee 3 in Düsseldorf. Die Verhandlung leitet der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stefan Behring. Das Aktenzeichen lautet I-22 U 137/21.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Stadt Düsseldorf bietet bzw. bot seit vielen Jahren Werbegemeinschaften, also Einzelhändlern in Düsseldorf an, gegen Kostenübernahme einen Weihnachtsbaum vor ihrem Einzelhandelsgeschäft aufzustellen. Auf Bestellung des Kö-Centers, welches rechtlich als Wohnungseigentümergemeinschaft ausgestaltet ist, stellten Mitarbeiter der Stadt am 21.November 2013 wie bereits in den Jahren zuvor vor dem Kö-Center an einer windgeschützten Stelle einen etwa 6 m hohen Baum auf. Am Nachmittag des 5. Dezember 2013 fiel der Baum um. Am nächsten Morgen war er bereits vor 8.00 Uhr wieder aufgestellt. Am 24. Dezember 2013 fiel der Baum erneut um und verletze eine Kurierfahrerin schwer. Ihrer Klage gegen das Kö-Center auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gab das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 30.01.2020, Az.: 16 O 354/16 teilweise statt.

Die Haftpflichtversicherung des Kö-Center hat auf diese Klage entsprechende Aufwendungen an die Kurierfahrerin geleistet und nimmt nun die Stadt in Regress. Sie meint, im Innenverhältnis zum Kö-Center sei allein die beklagte Stadt für den Unfall verantwortlich.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben nach Beweiserhebung zu der Frage, wer den Baum nach dem ersten Umfallen am 05.12.2013 wieder aufgestellt hat (Az.: 6 O 108/16). Gegen dieses Urteil wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung. Der Senat dürfte in der Verhandlung seine Einschätzung der Rechtslage bekannt geben. Mit einer abschließenden Entscheidung ist allerdings erst in ein paar Wochen zu rechnen.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Diese ist spätestens einen Tag vor dem Termin bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf einzuholen. Im Übrigen ist der Zugang für Medienvertreter grundsätzlich frei. Beschränkende Anordnungen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Sitzungsbetriebs bleiben vorbehalten.



Düsseldorf, 13. Oktober 2022

Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf

Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
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