Die Einsichtnahme in Ihre Klausuren einschließlich der Gutachten der Korrektorinnen und Korrektoren erfolgt in den Räumlichkeiten des Justizprüfungsamts. Vor Ort wird Ihnen gestattet, die Klausuren nebst Sachverhalt und Voten abzufotografieren.


Aufgrund begrenzter Einsichtnahmeplätze, kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvergabe erfolgen.


Für eine Terminabsprache und weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter folgender E-Mail:

Serviceeinheit_Justizpruefungsamt@olg-duesseldorf.nrw.de
 


Bitte beachten Sie, dass eine Einsichtnahme in Ihre Klausuren nur nach erfolgter mündlichen Prüfung oder nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der Klausuren möglich ist.
Abgeschichtete Klausuren können während des Prüfungsverfahrens nicht eingesehen werden.


Information gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRW:

Die schriftlichen Arbeiten aus der Klausurenreihe Dezember 2023
haben die Prüflinge mit den folgenden Kennziffern nicht bestanden: