Im Plenarsaal des Oberlandesgerichts schuf der Düsseldorfer Künstler Professor Willy Spatz im Jahr 1913 Wandgemälde, die Gerichtsszenen darstellen. Die Gemälde haben jeweils eine Größe von 4 x 3 m. In einer heute noch vorhandenen vom Künstler selbst verfassten handschriftlichen Beschreibung werden sie als "Bilder aus dem deutschen Rechtsleben" bezeichnet.

In seinem Buch „Betrachtungen eines unpolitischen Bildprogramms“ (Böhlau Verlag Köln, 2015) setzte sich Pierre Friedrich wissenschaftlich mit dem Bilderzyklus des Künstlers Spatz auseinander. Er betont, dass Fragen der Kunst zur damaligen Zeit in höchstem Maße politisch waren und der Bilderzyklus im Plenarsaal eine dezidierte ideologische Position zur Anschauung bringen sollte.

So werde bereits bei der Darstellung des Gottesgerichts „urgermanische“ Rechtspflege ideologisch verklärt. Vor dem Hintergrund der damaligen Zeit, der „sich krisenhaft zuspitzenden internationalen Konfliktlage, besonders während der letzten Vorkriegsmonate, zeugt die Darstellung sowohl von der gesellschaftlichen Akzeptanz und sogar unverhohlenen Verherrlichung des Faustrechtes als auch einem positiven Verhältnis zu physischer Gewalt als solcher“ (Pierre Friedrich, S. 353).

Die in dem Bilderzyklus zum Ausdruck kommende Ideologie habe insbesondere gegen die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Grundlagen des römische Rechts und einer mechanisch-rationaler Rechtsfindung gezielt. Die Darstellung Karls des Großen ohne das sonst übliche Zeigen von Insignien seiner Herrschaft und seiner Legitimation („völlige Absenz jeglicher für Herrscherdarstellungen sonst obligatorische regalia“, S. 356) erschließe sich erst vor dem Hintergrund zweier damals moderner Ideen: „Führerprinzip und Nationalismus“. Karl werde nicht „als historische Figur, sondern als Allegorie des Führerprinzips“ dargestellt.

Friedrich fasst zusammen (S. 357): „Der Düsseldorfer Bilderzyklus war Ausdruck des Ressentiments eines Teiles der „Machteliten“ gegenüber dem bürgerlich-liberalen Rechtsstaat, wie er spätestens seit der Kodifikation des BGB Gestalt angenommen hatte. Die subtil verbrämte Verherrlichung des landsknechtischen Militarismus und völkischen Nationalismus, des antiaufklärerischen Irrationalismus und mittelalterlich-germanischen „konkreten Ordnungsdenkens“ sowie die allgegenwärtige Betonung des Führerprinzips sind die Symptome der ideologischen Verfasstheit bestimmter Funktionseliten im Wilhelminischen Kaiserreich.“

Vor dem Hintergrund dieser Untersuchung mögen die Einzelheiten aus der Beschreibung von Willi Spatz gesehen und in nachfolgenden Links nachgelesen werden:

"Gerechtigkeit" über dem Ausgang des Plenarsaales

"Blüte der Feme", eine Darstellung aus der Zeit Kaiser Friedrich II. um 1230

"Gottesgericht" Zeit des Nibelungenliedes des Königs Gundikar um 435

"Karl der Große" lässt die Volksgesetze niederschreiben" (um 802)

"Gerichtssitzung" unter Kaiser Maximilian I.; erste Mitwirkung von Berufsrichtern im schriftl. Verfahren (um 1495)