Urteil des 20. Zivilsenats: Irreführende Werbung in Prospekten
Nr. 50/2025
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute (18. Dezember 2025) unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Schüttpelz einem Dienstleistungsunternehmen ("Unternehmen" Beklagte und Berufungsklägerin) untersagt, in Prospekten eines Lebensmitteldiscounters gegenüber Verbrauchern mit einer prozentualen Preisermäßigung zu werben, wenn sich die Ermäßigung nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, sondern auf einen angegebenen "UVP" (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers bezieht.