"Aluminium-Schmieden": kartellrechtswidriger Informationsaustausch – Urteil
Nr. 11/2025 In dem Kartellbußgeldverfahren gegen einen Hersteller von Aluminiumteilen, u.a. für die Automobilindustrie, hat der 6. Kartellsenat am 05.03.2025 gegen ein seinerzeit beteiligtes Unternehmen wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustausches eine Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro und gegen drei Leitungspersonen Geldbußen in Höhe von insgesamt 34.000 Euro bestimmt.