Die mündliche Prüfung findet grundsätzlich im fünften Monat nach Fertigung sämtlicher Klausuren statt und besteht bei Prüfungen aus einem Prüfungsgespräch in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht (bei Prüfungen nach altem Recht zusätzlich aus einem Vortrag). Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Gesetze und Papier zur Verfügung gestellt.

Die Terminsladung wird etwa 3 Wochen vor dem Termin zur mündlichen Prüfung versandt und beinhaltet neben der Bekanntgabe des Rechtsgebietes des Vortrages auch die Namen der Prüfer und die Ergebnisse der Bewertung der Aufsichtsarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie unter Hilfsmittel, Vortrag und Ort der mündlichen Prüfung.