Wichtige Information:
Jede/r angehende Volljuristin/Volljurist hat vor seiner 2. juristischen Staatsprüfung als Rechtsreferendarin/Rechtsreferendar den juristischen Vorbereitungsdienst zu durchlaufen. Möchten Sie wissen, wie Sie in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden können, oder mehr über Ihre Stellung als Rechtsreferendarin/Rechtsreferendar und die Ausbildung selbst erfahren, können Sie sich hier eingehend informieren.
Insbesondere im
werden Sie die Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Sämtliche Merkblätter und Vordrucke stehen Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung und können ausgedruckt werden. Einige Vordrucke können zudem am Bildschirm ausgefüllt werden.
Wichtige Information zu ILIAS (vorbereitungsdienst.nrw.de):
Die Nutzungsordnung zu ILIAS sieht nunmehr vor, dass ausgeschiedenen Referendarinnen und Referendaren auf Antrag zum Zwecke der Examensvorbereitung Zugriff auf die Lernplattform durch die Oberlandesgerichte gewährt werden kann, wenn die Wiederholung der Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung nach § 56a JAG NRW oder die nochmalige Wiederholung der Prüfung nach § 59 JAG NRW gestattet worden ist. Der Zugang ist im Rahmen vorhandener Kapazitäten und auf maximal sieben Monate begrenzt. Der Antrag ist für ehemalige Referendarinnen und Referendare des Oberlandesgerichts Düsseldorf an
Serviceeinheit_Dezernat_5_Referendare@olg-duesseldorf.nrw.de
zu richten.

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