26.04.2023
In dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH (Aktenzeichen V-6 Kart 1/20 (OWi), vgl. bereits meine Pressemitteilung vom 31.10.2022 ) haben die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskartellamt die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 53 Millionen Euro beantragt. Das Bußgeldverfahren gegen den früheren Geschäftsführer ist eingestellt worden.
Am Dienstag, den 2. Mai 2023, wird die Hauptverhandlung mit dem Plädoyer der Verteidigung in Raum BZ5 des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Cecilienallee 3, fortgesetzt. Voraussichtlich wird der Kartellsenat unter Leitung des Vorsitzenden Richters am OLG Prof. Dr. Egger im Anschluss an das Plädoyer auch ein Urteil verkünden.
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Daran interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich rechtzeitig bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu melden.
Düsseldorf, den 26. April 2023
Christina Klein Reesink
Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf
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