Die Neugründung des Königlichen Oberlandesgerichts Düsseldorf am 16. September 1906 war das Ergebnis einer Teilung der Oberlandesgerichtsbezirke Hamm und Köln. Anlässlich der Eröffnung des Oberlandesgerichts wünschte der damalige Justizminister von Beseler, das Oberlandesgericht Düsseldorf möge durch schnelleren und besseren Rechtschutz zu einer "Hochburg der Gerechtigkeit" werden und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Gericht sich würdig in die Reihe der anderen Oberlandesgerichte eingliedern werde. In der Zwischenzeit hat sich das Oberlandesgericht in vielen Rechtsbereichen zu einem wichtigen Gericht in Deutschland entwickelt, etwa im Patentrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, in Staatsschutzsachen oder durch die "Düsseldorfer Tabelle". Seit dem 01.01.2022 besteht eine landesweite Zuständigkeit für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) ab einem Streitwert von 500.000 Euro.
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